Betriebsarzt Neubulach – Dr. med. Alois Jerges

Schillerstraße 13, 75387 Neubulach • Arbeitsmedizin

Untersuchungen und Beratungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminbuchung.

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Bus Untersuchung
G26
LKW
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  • Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung Klasse C oder Klasse D unter 45 Jahre für Busfahrer und unter 55 Jahre für Taxifahrer

    Mittwoch- und Donnerstag Vormittag und Donnerstag Nachmittag

    Die Untersuchung nach §11 FeV für die Führerscheinklasse C dient der Feststellung der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen und enthält folgende Abschnitte:
    a) Anlage 5 FeV – regeln die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung (Bescheinigung ärztliche Untersuchung)
    b) Anlage 6 FeV – regelt die Anforderungen an das Sehvermögen (Bescheinigung über die Sehleistungen)

    Gilt für Klassen C, C1, CE, C1E.
    Sie ist erforderlich für:
    • den erstmaligen Erwerb der Klasse C/CE
    • die regelmäßige Verlängerung alle 5 Jahre
  • Untersuchung nach der Fahrerlaubnisverordnung Klasse D (Erstuntersuchung/ ab 48 LJ für Busfahrer und ab 58 LJ für Taxifahrer)

    nur Mittwoch Vormittag

    Gesetzliche Grundlage: § 11, § 12, Anlage 5 und Anlage 6 FeV; zusätzlich: Anlage 5 Nr. 2.2 – Leistungsfähigkeitstest für Erstbewerber und dann für Busfahrer ab 50 LJ und Taxifahrer ab 60 LJ.
    Erforderliche Untersuchungen

    1. Allgemeinärztliche Untersuchung: wie bei Klasse C: körperliche und geistige Eignung.
    Ergebnis wird im ärztlichen Gutachten nach Anlage 5 FeV dokumentiert.

    2. Augenärztliches/Arbeitsmedizinisches Gutachten wie bei Klasse C
    Erfüllt die Anforderungen nach Anlage 6 FeV. und wird bescheinigt.

    3. Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2.2 FeV (Reaktionstest): verpflichtend bei allen D-Klassen (bei Ersterteilung/ Busfahrer ab 50.LJ/ Taxifahrer ab 60. LJ).
    Kann bei uns durchgeführt und bescheinigt werden.
    Getestet werden:
    - Reaktionsgeschwindigkeit
    - Konzentrationsfähigkeit
    - Aufmerksamkeitsverteilung
    - Belastbarkeit
    - Orientierung
    Der Test erfolgt am Computer, dauert ca. 30–60 Minuten.
  • Bundeswehr

    Donnerstag Vormittag für verschiedene Untersuchungsanlässe nur mit Überweisungsauftrag 0218 und Angabe des Untersuchungsanlasses

    Untersuchung nach FeV/ Tauglichkeitsuntersuchungen/ wenn Terminplan voll telefonische Rücksprache
  • Untersuchung für Einsatzkräfte der Feuerwehr G26.3

    Donnerstag Nachmittag

    Nach § 14 Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren (GUV-V C53) dürfen für den Feuerwehrdienst nur körperlich geeignete Feuerwehr-angehörige eingesetzt werden. Besondere Anforderungen an die körperliche Eignung werden insbesondere an Feuerwehrangehörige gestellt, die als Atemschutzgeräteträger Dienst tun. Die Durchführungsanweisung zu dem Paragrafen besagt, dass die körperliche Eignung der Atemschutzgeräteträger nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26.3 „Atemschutzgeräte“ festzustellen und zu überwachen ist. Diese Eignungsuntersuchung erfolgt nicht nach den Vorgaben der Arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge nach ArbMedVV.
  • Eignungsuntersuchung nach G25 (Fahr-Steuer- und Überwachungstätigkeit)

    Donnerstag Nachmittag

    Die G25-Untersuchung dient der Feststellung, ob Personen gesundheitlich für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten geeignet sind. Sie ist oft Voraussetzung für berufliche Einsätze mit erhöhter Sicherheitsverantwortung.
  • Eignungsuntersuchung nach G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr)

    Donnerstag Nachmittag

    Feststellung, ob eine Person gesundheitlich geeignet ist, sicher in Höhen zu arbeiten – also keine Erkrankungen oder Einschränkunghat, die z. B. zu Schwindel, Bewusstlosigkeit oder motorischen Ausfällen führen könnten. Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge). Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber vom Arbeitgeber verpflichtend umzusetzen, wenn Absturzgefahr besteht (z. B. laut Gefährdungsbeurteilung)en hat, die z. B. zu Schwindel, Bewusstlosigkeit oder motorischen Ausfällen führen könnten (80-110€).
  • Sonstige Arbeitsmedizinische Vorsorgen/ Taucher/ Bootsführerscheinerwerber

    z.B. Infektionsgefährdung (G42)/ Bildschirmtätigkeit (G37) nach Vereinbarung über 07053 7146

    07053 7146