Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung Klasse C oder Klasse D unter 45 Jahre für Busfahrer und unter 55 Jahre für Taxifahrer
Mittwoch- und Donnerstag Vormittag und Donnerstag Nachmittag
a) Anlage 5 FeV – regeln die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung (Bescheinigung ärztliche Untersuchung)
b) Anlage 6 FeV – regelt die Anforderungen an das Sehvermögen (Bescheinigung über die Sehleistungen)
Gilt für Klassen C, C1, CE, C1E.
Sie ist erforderlich für:
• den erstmaligen Erwerb der Klasse C/CE
• die regelmäßige Verlängerung alle 5 Jahre